Endlich: Verwaiste Werke dürfen jetzt verwendet werden…

Seit dem 1.4.2020 ist die neue gesetzliche Regelung in Kraft und seit dem 1.1.2021 gilt auch der neue dazugehörende Tarif (Gemeinsamer Tarif 13, GT 13). Verwaiste Werke dürfen nun genutzt werden. Und das ist auch gut so: Teilweise lagern Bibliotheken, Archive, Bildungseinrichtungen und andere kulturelle Gedächtnisinstitutionen einen riesigen Fundus an verwaisten Werken – Fotografien, Artikel,…

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