Speichertarif wird neu verhandelt

Lieder, Zeitungsartikel, Filme, Bücher und anderes werden nicht nur auf dem Gerätespeicher von Smartphones, Digital-Videorekordern, Tabletts, Laptops… gespeichert, sondern vermehrt auch in der Cloud. Seit Jahren schulden Hersteller und Importeure von Speichergeräten eine Vergütung als sogenannte urheberrechtliche Leerträgerabgabe für das private Speichern– und zwar gemäss dem Gemeinsamen Tarif 4i (GT 4i: Vergütung auf Speicher und Festplattenlaufwerke von digitalen Geräten). Dieser Tarif läuft Ende Jahr aus und wird aktuell neu verhandelt. Dabei wird auch die Frage aufgenommen, ob private Speicherungen in der Cloud ebenfalls vergütet werden müssten. Und wenn ja, von wem. Die Verhandlungen dazu sind gerade erst gestartet und es gilt nun, die Marktdaten und die Studien genau zu analysieren. Der DUN hinterfragt die stete Erweiterung der Vergütungspflicht kritisch und wird sich auch dieses Mal klar gegen ungerechtfertigte Zusatzbelastungen sowie Doppel- und Mehrfachvergütungen zur Wehr setzen – und für eine einfache und angemessene Lösung stark machen.