Schiedskommission ist zumindest bei Einigungstarifen kein Gericht

Das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid entschieden: Wenn die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) über einen sogenannten Einigungstarif entscheidet, nimmt sie keine Rechtsprechungsfunktion wahr. Das bedeutet, sie entscheidet nicht als Gerichts-, sondern als Verwaltungsbehörde. Vorliegend ging es um eine Privatperson, welcher die ESchK Anfang 2019 den geforderten Zugang zu…

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