DUN lehnt die «Linksteuer» ab

Der Bundesrat will das Urheberrechtsgesetz ändern und hat am 24. Mai einen Entwurf für ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen sowie Journalisten und Journalistinnen in die Vernehmlassung geschickt. Kurze Text- und Bildvorschauen (sogenannte Snippets) sollen neu eine urheberrechtliche Vergütung kosten. Alle Informationen dazu hier: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/52/cons_1

Der DUN lehnt diese Revision ab und spricht sich gegen eine solche «Linksteuer» aus. Snippets und Link-Vorschauen sind keine urheberrechtlich geschützten Leistungen. Diese neue Regulierung ist der falsche Weg, um die Strukturprobleme der Medien zu lösen. Zudem gehört die Medienförderung nicht ins Urheberrecht. Der DUN hat eine Vernehmlassung geschrieben, die hier zu finden ist. Sie darf gerne ganz oder teilweise übernommen werden. Die Frist zur Eingabe endet am 15. September 2023.