Public Viewing – urheberrechtlich kein Problem!

Zusammen mit anderen Fussballfans jedes Goal der Weltmeisterschaft mitfeiern – zumindest aus urheberrechtlicher Sicht steht dem in der Schweiz nichts entgegen. Urheberrechtlich ist Public Viewing das zeitgleiche und unveränderte Übertragen von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen und Projektionsflächen von mehr als 3 Meter Diagonale. Die Details dazu finden sich im Gemeinsamen Tarif 3c (GT 3c: Empfang von…

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