Service
Mit dem Urheberrechtsgesetz befassen sich verschiedene Organisationen und Gruppierungen. Sowohl nationale als auch internationale Beschlüsse spielen für Urheberrechtsnutzer in der Schweiz eine Rolle.
Als Service-Leistung für seine Mitglieder und Urheberrechts-Interessierte listet der DUN an dieser Stelle die wichtigsten Erlasse des Bundes, internationaler Organisationen sowie Links zu Behörden und Verwertungsgesellschaften.
Internationale Erlasse und Materialien
- Welturheberrechts-Abkommen vom 6. September 1952 (mit Zusatzprotokoll 1 und 2)
- Welturheberrechtsabkommen revidiert am 24. Juli 1971 in Paris (mit Erkl., Entschliessung und Prot.)
- Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, revidiert in Rom am 2. Juni 1928
- Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst, revidiert in Brüssel am 26. Juni 1948
- Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 (mit Prot. betreffend die Entwicklungsländer)
- Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang)
- WIPO-Urheberrechtsvertrag vom 20. Dezember 1996 (WCT) (mit Erkl.)
- Internationales Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
- WIPO-Vertrag vom 20. Dezember 1996 über Darbietungen und Tonträger (WPPT) (mit Erkl.)
- Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
- Übereinkommen vom 21. Mai 1974 über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale
Erlasse und Materialien des Bundes (PDF-Downloads)
- BG vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG)
- VO vom 26. April 1993 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsverordnung, URV)
- BG vom 9. Oktober 1992 über den Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen (Topographiengesetz, ToG)
- VO vom 26. April 1993 über den Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen (Topographienverordnung, ToV)
- BRB vom 26. September 1924 betreffend Gegenrecht zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst
Behörden
- IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
- ESchK – Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
- BTM – Beobachtungsstelle für technische Massnahmen
- WIPO – The World Intellectual Property Organization
- UNESCO – United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
- WTO – Welthandelsorganisation (geistiges Eigentum)
- EUR-LEX – Fundstellennachweis des geltenden Gemeinschaftsrechts (geistiges Eigentumsrecht)
- AGUR12 – Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Verwertungsgesellschaften
Dienstleistungen
Der DUN bietet seinen Mitgliedern Unterstützung in Urheber- und Nachbarrechtsfragen. Zum Beispiel führen wir im Auftrag Tarifverhandlungen durch.
Für weitere Fragen:
Geschäftsstelle DUN
Thunstrasse 82
Postfach 1009
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Fax 031 351 00 65