«Linksteuer» in der Vernehmlassung

Bei der letzten URG-Revision wurde das Leistungsschutzrecht für Medien noch verworfen, nun hat der Bundesrat einen Entwurf dazu in die Vernehmlassung geschickt. Kurze Text- und Bildvorschauen (sogenannte Snippets) sollen neu eine urheberrechtliche Vergütung auslösen. Der Bundesrat begründet dies damit, dass heute häufig die Online-Dienste selber – also lediglich die Vorschauen – und nicht die journalistischen Veröffentlichungen, auf welche verlinkt wird, als Informationsquelle genutzt würden. Die Angebote dieser Online-Dienste basierten jedoch auf journalistischen Leistungen von klassischen Medien. Solche Snippets und Link-Vorschauen sind keine urheberrechtlich geschützten Leistungen und darum fliesst auch keine Vergütung. Das will der Bundesrat ändern und grosse Online-Dienste wie Suchmaschinen (z.B. Google), Multimedia-Plattformen (z.B. YouTube) und Micro-Blogging-Dienste (z.B. Twitter) zur Kasse bitten. Die Artikel und andere journalistische Inhalte sind selbstverständlich heute schon urheberrechtlich geschützt und werden entsprechend vergütet.

Die Vernehmlassung dauert bis am 15. September. Der DUN hat sich bereits in der Vergangenheit kritisch mit dem Thema auseinandergesetzt und eine solche «Linksteuer», wie sie in der Revision 2017 diskutiert – und schliesslich abgelehnt wurde – bekämpft. Das Urheberrecht ist grundsätzlich der falsche Ort, um Medienförderung zu betreiben. Zudem schafft ein angeklickter Link für das Medienunternehmen wertvollen Traffic. Die aktuelle Vorlage wird beim DUN nun detailliert geprüft und der DUN wird rechtzeitig allen Interessierten eine Stellungnahme zukommen lassen.

Im gleichen Schreiben verweist der Bundesrat auf die Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) und die möglichen Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Schutzes journalistischer Veröffentlichungen. Bei Bedarf soll auch dies gesetzgeberisch geregelt werden.