Endlich: Verwaiste Werke dürfen jetzt verwendet werden…

Seit dem 1.4.2020 ist die neue gesetzliche Regelung in Kraft und seit dem 1.1.2021 gilt auch der neue dazugehörende Tarif (Gemeinsamer Tarif 13, GT 13). Verwaiste Werke dürfen nun genutzt werden. Und das ist auch gut so: Teilweise lagern Bibliotheken, Archive, Bildungseinrichtungen und andere kulturelle Gedächtnisinstitutionen einen riesigen Fundus an verwaisten Werken – Fotografien, Artikel, Bücher, Lieder oder Videos – die für die Öffentlichkeit relevant sind, aber nicht verwendet werden durften, weil eben der Urheber nicht bekannt ist. Der Zugang und die Zugänglichkeit zu solchen Werken liegen aber im allgemeinen Interesse. Jetzt ist die Nutzung möglich: Wer solche verwaisten Werke nutzen will, führt eine einfache Recherche durch und meldet der ProLitteris, dass er bestimmte Datenbanken durchsucht hat und die Identität des Rechteinhabers nicht herausgefunden hat oder der Rechteinhaber nicht auffindbar ist. Danach erteilt die ProLitteris die notwendige Lizenz. Der Nutzung kostet je nach Verwendung und Art des Werks zwischen 5 und 100 Franken. Verwaiste Werke dürfen auch von Dritten genutzt werden, die aber 20% mehr bezahlen als die Inhaber des Werks. Aktuell werden erste Erfahrungen gesammelt, die zeigen sollen, ob der Tarif auch tauglich ist oder ob Nachbesserungsbedarf besteht. Checkliste für die Recherche, Preise und Vergütungsrechner finden sich hier: https://prolitteris.ch/nutzer-tarife/verwaiste-werke-gt-13/