Bald alles neu und teurer bei den Kopier- und Speichertarifen?

Zeitungsartikel, wissenschaftliche Aufsätze, ganze Kapitel aus Büchern, Fotos… dürfen im Geschäftsalltag kopiert, auf dem Server gespeichert und intern weitergeleitet werden. Es wäre auch kaum vorstellbar und schon gar nicht durchsetzbar, für solche alltäglichen Vorgänge jedes Mal den Autor, die Journalistin, die Fotografin oder den Verlag um Erlaubnis zu fragen. Das Urheberrechtsgesetz erlaubt explizit Kopien und Speicherungen von urheberrechtlich geschützten Werken für die interne Information oder Dokumentation im Berufsalltag. Auch das Vervielfältigen von Beiträgen in Form von Medienspiegeln fällt darunter. Das ist praktisch, kostet aber eine Vergütung, welche in den Kopier- und Speichertarifen (Gemeinsame Tarife 8 und 9, gelten ähnlich wie ein Gesetz) festgelegt sind. Verwaltungen, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe und sämtliche Nutzerinnen und Nutzer haben im Jahr 2020 dafür insgesamt 12.5 Millionen Franken bezahlt. Bei kleineren und mittleren Organisationen ist eine fixe Pauschale geschuldet, bei grösseren berechnet sich der Preis nach der Kopiermenge.

Die Tarife gelten noch bis Ende 2022. Die ProLitteris verhandelt aktuell mit dem DUN und anderen Nutzerverbänden die Nachfolgetarife. Die ProLitteris will ein komplett neues Vergütungssystem einführen und fordert einen Fixbetrag pro Mitarbeiter (FTE). Diesen Fixbetrag soll es je nach Branche in drei Stufen geben: Einen tieferen Betrag für Wenig-Kopierer, einen mittleren Betrag sowie einen höheren Betrag für Branchen, in denen mehr kopiert wird. Auch wenn nach diesem neuen System einzelne Nutzer weniger bezahlen würden, so würde die Gesamtvergütung insgesamt steigen. Der DUN lehnt die Neugestaltung der Tarife nicht grundsätzlich ab, kämpft aber entschieden gegen Erhöhungen und Zusatzbelastungen zulasten der Wirtschaft, Industrie und Verwaltung; Insbesondere, weil Kopier- und Speichermengen in den letzten Jahren gesunken sind. Bis Ende Mai 2022 wird weiterverhandelt. Einigen sich die Parteien bis dann nicht, so muss die Schiedskommission entscheiden. Mehr Infos hier M-Info