21. Oktober 2024

Neues Urteil zur Künstlichen Intelligenz in Deutschland 

Das Landgericht Hamburg hat sich mit der Künstlichen Intelligenz befasst und entschieden, dass eine Fotografie ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigt werden darf, um einen KI-Trainingsdatensatz anzufertigen. Der Entscheid wurde mit der Text- und Datamining-Bestimmung begründet. Konkret verklagte ein Fotograf den gemeinnützigen Verein LAION wegen der Nutzung seines Bildes. LAION stellt einen Datensatz – mit rund 5.85 Millionen Bild-Text-Paare – im Internet öffentlich und gratis zur Verfügung, sodass dieser zum Trainieren von KI-Systemen genutzt werden kann. Das Gericht beurteilte dies als Text- und Datamining und damit als urheberrechtlich zulässig. Die deutsche Text-und-Datamining-Schranke gilt im Kontext der wissenschaftlichen Forschung und unter weiteren Voraussetzungen. Es geht dabei um automatisierte Analysen, sodass daraus Informationen über Korrelationen gewonnen werden können. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht eine Vervielfältigung, um einen Trainings-Datensatz zu erstellen, als urheberrechtlich zulässiges Text- und Datamining bezeichnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (LG Hamburg, Urteil v. 27. September 2024 – 310 O 227/23).


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