21. Januar 2020
Wie beim Smartphone-Kauf automatisch der Urheberrechtstarif bezahlt wird…
Was früher viel zu reden und zu streiten – auch vor den Gerichten – gab, geschieht heute teilweise von der Öffentlichkeit unbemerkt, ist aber immer noch brandaktuell. Auf jedem Smartphone, jedem Tablet, jedem iPod, jedem Audio-Harddiscrecorder, jedem Digital Video Recorder und jedem anderen Gerät mit Speicherfunktion muss immer eine Urheberrechtsabgabe bezahlt werden. Damit wird bezahlt für die Möglichkeit, darauf urheberrechtlich geschützte Werke (Filme, Lieder, Bücher, Zeitungsartikel…) zu speichern. Bestimmt wird die Höhe dieser Beträge im Gemeinsamen Tarif 4i (GT 4i: Vergütung auf in Geräte integrierte digitale Speichermedien). Dieser gilt zwar ähnlich wie ein Gesetz, muss aber regelmässig neu verhandelt und von der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) genehmigt werden. Diese Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften (unter Leitung der Suisa) gestalten sich immer schwieriger, werden technisch komplexer und in jedem Fall anspruchsvoller und härter. Dem DUN ist es zusammen mit den anderen Nutzerverbänden dennoch gelungen, in der Vergangenheit regelmässig Senkungen der Tarife zu erreichen. So muss pro Gigabyte Speicherkapazität heute weniger bezahlt werden als früher, aber insgesamt nehmen die Beträge aufgrund der grösseren Speicherkapazitäten und mehr verkauften Geräten zu: So wurden z.B. im Jahr 2018 von den Verwertungsgesellschaften dafür insgesamt fast 17 Millionen Franken in Rechnung gestellt. Der neue, ab 1. Juli 2020 in Kraft tretende GT 4i befindet sich aktuell bei der Eidgenössischen Schiedskommission zur Prüfung.