8. Januar 2021

Bilder, die unter kostenloser Creative-Commons-Lizenz angeboten werden, verursachen keinen Schaden

Das Zürcher Handelsgericht hat in einem urheberrechtlichen Fall entschieden. Es ging dabei um eine Abmahnung durch einen deutschen Anwalt für die Verwendung von mehreren Bildern, die unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht worden waren. Solche Bilder werden zwar häufig kostenlos angeboten, aber es müssen dennoch die jeweiligen Lizenzbedingungen eingehalten werden (z.B. Nennung des Urhebers). Das Gericht hat festgelegt, dass Bilder, die unter einer kostenlosen Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt werden, keinen wirtschaftlichen Wert haben. Damit entsteht dem Rechteinhaber auch kein Schaden. Der Kläger hätte nachweisen müssen, dass die gleichen Bilder auch anders – nämlich kostenpflichtig – lizenziert werden, was eben nicht der Fall war. Das Urteil ist zu begrüssen und zeigt, dass Abmahnungen für Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen unter diesen Umständen nicht erfolgreich sind.


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