22. August 2018
Replay-TV verbieten? Nein danke…
Sie möchten heute Abend den spannenden Thriller im Fernseher sehen, kommen aber zu spät nach Hause? Um halb acht, wenn die Tagesschau beginnt, sind Sie noch beim Training oder während der spannenden Dokumentation von vorgestern waren Sie an einer Sitzung besetzt? Zum Glück gibt’s heute Replay-TV. Früher wurden Sendungen auf dem Videorekorder aufgenommen, heute dürfen in der Schweiz bis zu sieben Tage zurückliegende Sendungen noch geschaut werden. Rund 2.5 Millionen Haushalte nutzen und bezahlen dieses Angebot. Faktisch handelt es sich früher wie heute um eine Aufnahme von TV-Programmen zu privaten Zwecken und einen späteren Konsum derselben. Früher wie heute kann beim späteren Konsum die Werbung übersprungen werden. Gemäss Gesetz und Urheberrechts-Tarif bezahlen die Verbreiter – Swisscom, upc, Sunrise, aber auch Teleboy oder Zattoo und alle Anderen – dafür eine urheberrechtliche Vergütung an die Verwertungsgesellschaften. Und die nimmt jedes Jahr zu: Im Jahr 2017 waren es knapp 36 Millionen Franken, die insgesamt für solche Speicherungen an die Verwertungsgesellschaften bezahlt wurden. Diese leitet die Gelder weiter an die Sender und Berechtigten.
Damit soll nun Schluss sein. Überraschend beschliesst eine Mehrheit der Kommission des Nationalrates (KFV), dies im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes zu verbieten. Für jeden einzelnen Sender müsste neu vorgängig die Zustimmung zum Replay-TV verhandelt und eingeholt werden. Damit würde Replay-TV – wenn es denn für einzelne Sender überhaupt noch möglich wäre – natürlich massiv teurer. Aber – und das stört den DUN ganz besonders – damit wird schlicht die seit Jahrzehnten geltende Schranke des Urheberrechts (Recht auf Privatkopie) verletzt. „Zurück in die Steinzeit“ nennen dies die Betroffen und das nicht zu Unrecht. Die einzig legale Möglichkeit wäre dann, wieder auf einen persönlichen und physisch vorhandenen Videorekorder zurückzugreifen, obwohl die Digitalisierung einfachere Mittel bietet. Es würden also ökologisch, aber auch medienpolitisch sinnvolle, technische Innovationen einfach rückgängig gemacht. Der DUN ist der Überzeugung, dass ein Verbot der falsche Weg ist, um auf die wegfallenden Werbeeinnahmen zu reagieren. Zudem ist gar belegt, dass Replay-TV tatsächlich auch dem Live-Fernsehen dient. Wer Replay-TV hat, schaut gleichzeitig mehr Live-TV, als dies Leute ohne Replay-TV tun.