15. März 2021
Nationalrat stimmt parlamentarischer Initiative Nantermod deutlich zu
Ist das Fernsehschauen im Hotelzimmer, Spitalzimmer oder Gästeraum aus urheberrechtlicher Sicht gleich zu beurteilen wie der TV-Konsum daheim? Nach geltender Rechtslage ist das nur dann der Fall, wenn es über ein eigenes Gerät (Tablet, Notebook, Smartphone…) geschieht, nicht aber wenn der Hotel-TV oder das Spital-Tablet verwendet wird. Diese unlogische Regelung wollte Nationalrat Nantermod bereits im Jahre 2016 abschaffen. Nun gelangte die Parlamentarische Initiative Nantermod (16.493) ins Parlament und der Nationalrat hat ihr am 3.3.2021 mit einer deutlichen Mehrheit Folge gegeben. Das Urheberrechtsgesetz soll so angepasst werden, dass für das private Fernsehschauen und Radiohören in Hotel- bzw. Spitalzimmern, Ferienwohnungen und Gefängnissen kein Urheberrechtstarif mehr geschuldet ist. Damit wäre klargestellt, dass die Verwendung in diesen Räumen gleichbehandelt wird wie die Verwendung daheim. Natürlich sollen aber weiterhin Urheberrechtsvergütungen bezahlt werden für den Fernseher in der Hotellobby, das Radio im Spitalrestaurant oder andere Verwendungen in öffentlichen Räumen. Die Initiative wurde am 14.12.2016 – und damit weit vor der Pandemie – eingereicht. Sie hat nichts mit Corona und der aktuellen Situation zu tun, sondern ist ein Problem, das schon lange vorher bestanden hat. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Sommersession mit dem Geschäft befassen