22. Juni 2018

Public Viewing – urheberrechtlich kein Problem!

Zusammen mit anderen Fussballfans jedes Goal der Weltmeisterschaft mitfeiern – zumindest aus urheberrechtlicher Sicht steht dem in der Schweiz nichts entgegen. Urheberrechtlich ist Public Viewing das zeitgleiche und unveränderte Übertragen von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen und Projektionsflächen von mehr als 3 Meter Diagonale. Die Details dazu finden sich im Gemeinsamen Tarif 3c (GT 3c: Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen, Public Viewing). Der GT 3c bestimmt, dass die Rechte ausschliesslich bei der Verwertungsgesellschaft Suisa einzuholen sind und nicht etwa bei der FIFA oder sonst wo. Die Suisa-Bewilligung gilt als erteilt, sobald die Rechnung fristgerecht bezahlt wurde. Der Preis der Rechnung hängt dabei von der Grösse des Bildschirms ab und von der Tatsache, ob für das Public Viewing Eintritt verlangt wird oder nicht. In jedem Fall wird ein etwaiger Betrag, der gemäss dem Gemeinsamen Tarif 3a bereits an die Billag bezahlt wird, angerechnet. Der Public Viewing-Tarif (GT 3c) läuft Ende 2018 aus, soll aber unverändert – und vor allem ohne Preiserhöhungen – verlängert werden.


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