Achtung: Neu ist jedes Foto urheberrechtlich geschützt!

Mit der Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes wurde ein neuer umfassender Schutz für alle Fotografien geschaffen (Stichwort Lichtbildschutz): Alle noch so banalen Schnappschüsse, sämtliche Ferienbilder, Massenfotos, Pressefotografien und alle Produktbilder sind neu per se geschützt. Die Fotografen und die Fotografinnen solcher Bilder haben jetzt die genau gleichen Rechte wie andere Urheber und Urheberinnen.

Daher gilt Vorsicht bei der Nutzung von Fotografien. Bei jeder Foto-verwendung sind per sofort die Rechte abzuklären. Schwierig kann es werden, wenn Produktbilder verwendet werden (z.B. auf eine Homepage geladen), wenn in der Wissenschaft mit Bildern gearbeitet wird, aber auch in vielen anderen Fällen. Ob eine Flut von Abmahnungen folgt – wie das in Deutschland der Fall ist – wird sich zeigen. Sollten Sie Abmahnschreiben von Anwälten erhalten, so wird empfohlen, nicht ohne Weiteres zu bezahlen. Besser ist, die Situation bei einer Fachperson abklären zu lassen. Der DUN hat zur Foto-Nutzung für seine Mitglieder eine kurze Wegleitung mit Empfehlungen erarbeitet. Diese Wegleitung finden Sie direkt auf der ersten Seite im geschützten Mitgliederbereich der Webseite.