Neues Urheberrechtsgesetz – jetzt ist das Parlament am Ball

Bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes geht es nach jahrelangen Vorarbeiten vorwärts: Entwurf und Botschaft wurden im vergangenen November verabschiedet und nachdem die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) sich im Rahmen eines Mitberichts mit dem Thema befasste, gelangte es schliesslich in die Rechtskommission des Nationalrates (RK). Die Rechtskommission hat den DUN zur Anhörung eingeladen: Der DUN begrüsst natürlich die vorgeschlagenen  Bestimmungen zu Gunsten der Nutzer wie die Wissenschaftsschranke (Text- and Data-Mining), das Verzeichnisprivileg, die Regelung zu verwaisten Werken und mehrheitlich auch die erweiterten Kollektivlizenzen. Besonders erfreulich ist, dass einige negative Bestimmungen, die im Vorentwurf noch drin waren, im Entwurf nun fehlen, so z.B. Bibliothekstantieme, Internetsperren oder Warnhinweise bei P2P. Kritisch steht der DUN aber den vorgeschlagenen Video-on-Demand-Bestimmungen gegenüber und befürchtet, dass sie zu Doppelbelastungen führen würden. Doppel- und Mehrfachbelastungen für dieselbe Nutzung lehnt der DUN grundsätzlich ab. Allgemein wird von vielen Stakeholdern der für das Schweizer Urheberrecht völlig atypische Lichtbildschutz abgelehnt. Die Wissenschaft wünscht sich mehr Open Access für die durch die öffentliche Hand finanzierte Forschung (zwingendes Zweitveröffentlichungsrecht). Als nächstes wird die Kommission mit der Eintretensdebatte und der Detailberatung beginnen. Der DUN bleibt eng an der Revision dran und wird sich auch weiterhin für die Nutzeranliegen stark machen.