Gerichtsentscheid gegen Google in Frankreich

Google ist vor Gericht gegen die französischen Verleger unterlegen: Gemäss Entscheid des Pariser Berufungsgerichts vom Oktober 2020 können Zeitungsverleger von Online-Plattformen Vergütungen verlangen für die Anzeige von Auszügen aus ihren Medieninhalten (europäische DSM-Richtlinie). Inzwischen hat Google mit verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften ein solches Abkommen ausgehandelt. Die Schweiz hat ein solches Leistungsschutzrecht für Verleger – bewusst – nicht in das revidierte URG aufgenommen, aber der Entscheid ist für ganz Europa interessant, z.B. auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht.