… und zurück an die Kommission

Bei der Revision des Urheberrechts braucht es einen langen Atem: Aktuell geht es wieder einen Schritt zurück, denn der Ständerat hat die Vorlage am 12.3.2019 einstimmig an seine Kommission zurückgewiesen und damit die Beratung verschoben. Primär soll die Kommission das höchst umstrittene, neu vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Verlage noch einmal prüfen. Dieses Recht – auch Link-Steuer genannt – lehnt der DUN dezidiert ab. Zwar stehen die Medienverlage zweifellos vor grossen Herausforderungen, aber dieser neue Artikel wäre der falsche Weg, ihnen zu begegnen. Die Regelung soll Suchmaschinen und Newsaggregatoren zwingen, die Verlage zu bezahlen. Das ist schon allein deswegen unlogisch, weil die Verlage die Artikel frei ins Internet stellen und sich explizit für die Listung entscheiden (mit dem Industriestandard robots.txt). Vor allem aber profitieren Medienverlage von einem solchen Traffic und erhalten dadurch mehr Leser und Leserinnen. Die Regelung ist im Übrigen in Deutschland und in Spanien (Abschaltung des Google-Newsdienstes) gescheitert und hat in keinem Land auch nur einen Franken generiert. Unabhängig davon, ob Geld fliessen würde, die Bestimmung würde sich auf jeden Fall negativ auf die Informationslandschaft der Schweiz auswirken. In Europa, v.a. in Deutschland protestieren die Menschen massenweise gegen die Einführung einer solchen Regelung. Es braucht in der Schweiz keine unüberlegte oder gar übereifrige Nachahmung der Europa-Bestimmung, erst recht nicht, wenn sie mit einem Swiss Finish versehen ist, wie das hier der Fall ist. Möge die Kommission davon wieder abkommen. Es braucht keine neuen Belastungen und Einschränkungen, nötig sind  pragmatische Regelungen zu Gunsten von Wissenschaft, Bildung, Forschung und kulturellen Gedächtnisinstitutionen, damit diese ihre Aufgaben auch in der digitalen Welt erfüllen können. Es muss eine bessere Zugänglichkeit sichergestellt, der Wissens- und Forschungsstandort Schweiz gestärkt und die Informationsgesellschaft gefördert werden.

Bereits im März soll das EU-Parlament auch über dieses Leistungsschutzrecht entscheiden. Ob das Geschäft in der Schweiz aber tatsächlich bereits in der Sommersession wieder in den Ständerat gelangt, wie dies Ständerat Ruedi Noser erhofft, wird sich zeigen.