Ständeratskommission empfiehlt Ablehnung der parlamentarischen Initiative Nantermod

Ist das Fernsehen im Hotel- bzw. Spitalzimmer oder Gästeraum aus urheberrechtlicher Sicht gleich zu beurteilen wie der TV-Konsum Zu Hause? Darüber ist sich das Parlament offensichtlich nicht einig – und das schon lange Zeit. Bereits am 14.12.2016 reichte Nationalrat Philippe Nantermod seine parlamentarische Initiative «Urheberrechte. Keine Vergütung für die Verwendung in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen» ein. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat der Initiative am 25.10.2018 Folge gegeben, die Schwesterkommission des Ständerats hat am 29.10.2019 nicht zugestimmt, der Nationalrat hat ihr am 3.3.2021 Folge gegeben und am 20./21.1.2022 beantragte wiederum die ständerätliche Rechtskommission ihrem Rat, ihr keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt Folge geben.

Nach geltender Rechtslage ist eine Urheberrechtsvergütung für Radio- und Fernsehnutzung in Ferienwohnungen, Hotel- und Spitalzimmern zu bezahlen (gemäss dem Gemeinsamen Tarif 3a, GT 3a). Nicht aber, wenn dies zwar über das Netz des Hotels, Spitals…, aber mit den eigenen Geräten (Tablet, Notebook, Smartphone…) geschieht. Und auch nicht, wenn dies Zuhause geschieht. Das soll sich gemäss der parlamentarischen Initiative ändern und das Urheberrechtsgesetz soll so angepasst werden, dass für das private Fernsehen und Radiohören in Hotel- bzw. Spitalzimmern, Ferienwohnungen und Gefängnissen kein Urheberrechtstarif mehr geschuldet ist. Natürlich sollen aber weiterhin Urheberrechtsvergütungen bezahlt werden für den Fernseher in der Hotellobby, das Radio im Spitalrestaurant oder andere Verwendungen in öffentlichen Räumen.