Schon wieder eine Gesetzesrevision in Sicht?

Wie hat sich die am 1. April 2020 in Kraft getretene Urheberrechts-Teilrevision ausgewirkt? Das will die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom Bundesrat wissen und hat ihn in einem Postulat ersucht, die Wirksamkeit der neuen Bestimmungen zu überprüfen. Der Bundesrat hat sich im Bericht grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausgestellt, aber den Schutz der einheimischen Medien erneut geprüft.

In der Folge hat der Bundesrat das EJPD (IGE) beauftragt, die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen, die sicherstellen, dass die grossen Internetplattformen die Schweizer Medienunternehmen (Verlage und Medienschaffende) für die Nutzung ihrer Inhalte künftig entschädigen müssen. Bis Ende Dezember 2022 soll eine solche Vernehmlassungsvorlage erarbeitet werden.

Das Leistungsschutzrecht für journalistische Medien erlebt damit ein Comeback. Es kam bereits in der Teilrevision auf und wurde als sogenannte «Linksteuer» bekämpft – auch vom DUN.