Kopieren, scannen, speichern, teilen: Was ist im Schulalltag erlaubt und was nicht?

Das Urheberrechtsgesetz regelt die erlaubte Werkverwendung im Schulbereich und der Gemeinsame Tarif 7 (GT 7 «Schulische Nutzung») bestimmt den Preis und die Details dazu: Der GT 7 ist19 Seiten lang, für Nicht-Urheberrechtsexperte kaum verständlich. Die Verwertungsgesellschaft ProLitteris hat darum zusammen mit Verlagen und anderen Initianten ein Merkblatt ausgearbeitet, dass auf einfache und übersichtliche Weise zeigt, welche Anwendungen erlaubt sind und welche nicht. Vieles ist im Bereich der Schulen nämlich zulässig – und wird mit dem GT 7 auch entschädigt: So dürfen Sendungen in schulinternen Mediatheken mit Passwortschutz bereitgestellt werden, nicht aber via Internet frei geteilt werden. Weiter dürfen einzelne Kapitel aus Büchern zur internen Dokumentation auf dem Server gespeichert werden, nicht aber daraus ein eigenes Lehrmittel hergestellt werden. Zeitungs- und Zeitschriftenartikel dürfen vervielfältigt werden, aber nicht auf das Internet gestellt werden… Das Merkblatt unter fair-kopieren.ch gibt einen schnellen Überblick und hilft, Verwirrungen zu klären:
https://drive.google.com/file/d/1vOX0Fqv76C05qICfYtpwWijfRDqN4St_/view