Einen Schritt weiter bei der Gesetzesrevision

Bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) geht es vorwärts: Am 25. Oktober hat die Rechtskommission des Nationalrates die Detailberatung dazu abgeschlossen. Gemäss Medienmitteilung hat sie sich primär am sogenannten „AGUR12-Kompromiss“ orientiert und den Entwurf angenommen. Zudem hat sie folgendes entschieden:
– Es wurde ein Artikel zu Replay-TV beschlossen, der besagt, dass neu die Sendeunternehmen direkt mit den Verbreitern über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln können.
– Eine Änderung der Video-on-Demand-Bestimmung des Entwurfs fand keine Mehrheit. Ebenso wenig eine Bestimmung über das Zugänglichmachen von journalistischen Werken auf Abruf.
– Hingegen wurde der parlamentarischen Initiative Nantermod Folge gegeben: Fernsehen in den privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen soll gleich behandelt werden wie Fernsehen daheim und damit keiner tarifliche Vergütung unterliegen.

Die unter anderem durch den DUN im Vorfeld hart erarbeiteten neuen Regelungen zu Gunsten von Wissenschaft, Bildung, Forschung und kulturellen Gedächtnisinstitutionen wurden glücklicherweise nicht erneut angegriffen. Dass zudem das Fernsehen in den Hotelzimmern nicht mehr tarifpflichtig sein soll (parlamentarische Initiative Nantermod) wird ebenfalls begrüsst. Hingegen fanden die übrigen Anliegen – Beibehaltung der Replay-TV-Regelung, keine Video-on-Demand-Tarife, keine Schaffung eines Lichtbildschutzes und keine Verlängerung des Schutzes für die verwandten Schutzrechte – keine Mehrheit in der Kommission.

Das Geschäft gelangt als nächstes in den Nationalrat. Der DUN wird den gesamten Prozess auch weiterhin eng begleiten.

Die Medienmitteilung der RK-N vom 26.11.2018 findet sich hier: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/2018/mm-rk-n-2018-10-26.aspx?lang=1031
Die Details zum gesamten Geschäft finden sich hier: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170069