27. Januar 2025
KI-Klage in Deutschland
Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – hat gegen die US-Firma Suno Inc. eine Klage eingereicht. Sie wirft Suno Inc. vor, geschützte Werke in einem KI-Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Bewilligung zu haben und oder den Künstlern und Künstlerinnen eine Vergütung zu bezahlen. Mit der KI-Anwendung Suno können Benutzer und Benutzerinnen in kürzester Zeit eigene Songs generieren. Für das Training des KI-Musiktools sei das Repertoire der Gema genutzt worden. Das Landgericht München muss nun entscheiden, ob das Training mit den teils frei im Internet zugänglichen Werken urheberrechtlich relevant ist und falls ja, ob es zulässig war und damit schlussendlich, ob die Musik, die mit künstlicher Intelligenz geschaffen wurde, gegen das deutsche Urheberrecht verstösst.